Act! Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Diese Vereinbarung betrifft die Lizenzeinräumung und Zugangsverschaffung an und für Software und
jede zugehörige Dokumentation durch Act! Software Limited an den Nutzer (EULA). Diese EULA
gilt auch für alle Updates und Upgrades.
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Begriffsbestimmungen
Automatische Verlängerung – bezeichnet eine Funktion für die Erneuerung einer Lizenz am Ende
der Lizenzdauer, ohne dass es eines weiteren Hinweises bedarf.
Dokumentation – bezeichnet schriftliche Materialien, in gedruckter oder elektronischer Form, die die
Funktionen der Software und/oder der Updates und Upgrades beschreiben und die dazu dienen, Sie
bei der effektiven Nutzung der Software, der Updates und/oder Upgrades zu unterstützen. Eine solche
Dokumentation ändert nicht die Bestimmungen dieser EULA, soweit nicht ausdrücklich und gesondert
vereinbart.
Lizenzgebühr – bezeichnet den Preis oder das Entgelt für die Nutzung der Software.
Verbraucher – bezeichnet eine natürliche Person, der Software zur persönlichen Nutzung oder zur
Nutzung in der Familie zur Verfügung gestellt werden.
Unternehmer – bezeichnet eine rechtsfähige natürliche Person, juristische Person oder
Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen oder sonstigen Tätigkeit außerhalb des persönlichen oder familiären Gebrauchs handelt.
Kunde – bezeichnet einen Verbraucher und/oder Unternehmer.
Updates und Upgrades – bezeichnet die Aktualisierung oder Anpassung der Software.
Lizenz – bezeichnet das Recht zur Nutzung der Software durch den Kunden gemäß dieser EULA.
Lizenzdauer – bezeichnet den Zeitraum, für den die Lizenz für die Software eingeräumt wird.
Mehrfachnutzung – bezeichnet die zeitgleiche Speicherung sowie jede sonstige zeitgleiche Nutzung
von Software auf mehreren Computern sowie jede Nutzung solcher Software.
Software – bezeichnet die Computerprogramme der Act! Software Limited, einschließlich aller
zugehörigen Updates und Upgrades.
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1. Lizenzerteilung
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1.1 Hiermit erteilt Act! Software Limited eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz
zur Nutzung der Software vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen, die in diesem Vertrag
enthalten sind.
1.2 Für die Nutzung der Software hat der Kunde eine Lizenzgebühr gemäß der geltenden
Preisliste der Act! Software Limited zu bezahlen, die ihm bei Vertragsschluss bekannt
gegeben wurde. Diese Zahlungsbedingungen ergeben sich ebenfalls aus dieser Preisliste.
1.3 Die Nutzung kann dabei durch eine Installation der Software durch den Kunden auf einem
Computer erfolgen oder durch Gewährung des Zugangs zu der Software über eine
Internetseite (Software as a Service). Die Installation der Software ist durch Act! Software Limited nicht geschuldet.
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2. Technischer Support
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2.1 Act! Software Limited bietet technische Support-Dienstleistungen an.
2.2 Die Erbringung von technischem Support liegt im alleinigen Ermessen von Act! Software Limited und ist mit keinerlei Garantie oder Gewährleistung verbunden und Act! Software Limited behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen jeden technischen Support zu verweigern, auszusetzen oder zu kündigen.
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3. Nutzungsbestimmungen
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3.1 Die Software darf nicht vervielfältigt, weitergegeben oder dekompiliert werden, sofern dies
nicht ausdrücklich durch diese EULA oder durch ein Gesetz erlaubt ist. Die Kopie,
Unterlizensierung, Vermietung, die Leihe oder das Verleasen der Software ist untersagt. Des
Weiteren darf die Software nicht ganz oder teilweise verändert oder abgeleitete Werke
geschaffen werden, die ganz oder teilweise auf der Software basieren.
3.2 Durch diese EULA werden die Rechte des Kunden nach §§ 69c Nr.3, 69d Abs. 2 und 3 und
69e des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nicht eingeschränkt
3.3 Die Nutzung von Software, für die keine besonderen Lizenzen für eine Mehrfachnutzung
vereinbart wurde, ist auf einen Computer beschränkt. Eine erneute Installation der Software,
gleich aus welchem Grund, auch auf dem Ursprungsrechner, erfordert eine Freischaltung
durch die Act! Software Limited.
3.4 Mit der Zustimmung zu dieser EULA wird die jeweils geltende Datenschutzbestimmung der
Act! Software Limited zur Kenntnis genommen.
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4. Lizenzdauer
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4.1 Die Überlassung der Software erfolgt zunächst für eine feste Laufzeit. Danach kann der
Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
Ohne die Kündigung verlängert sich die Lizenz automatisch auf die Zeitdauer der vorherigen
Laufzeit und es erfolgte eine Automatische Verlängerung.
4.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.3 Die Kündigung oder der Ablauf der nach diesem Vertrag eingeräumten Lizenz führt zu einem
sofortigen Ende des Rechts auf Nutzung der Software und der Updates und Upgrades. Der
Kunde erhält keine weiteren Updates erhalten und hat der Kunde die vom Act! Software Limited erhaltenen Datenträger und erstellten Sicherungskopien und/oder Zugangsdaten
herauszugeben oder zu vernichten, die Software zu deinstallieren und etwaig verbleibende
erkennbare Softwarereste aus dem IT-System zu löschen. Auf Wunsch der Act! Software Limited hat der Kunde die Erfüllung der vorgenannten Pflichten schriftlich zu bestätigen.
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5. Sach- und Rechtsmängelhaftung
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5.1 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen,
insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität der
Software richtet sich zunächst nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation und den
ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen. Im Übrigen muss sich die Software für die
nach diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen und ansonsten eine Beschaffenheit
aufweisen, die bei Software der gleichen Art üblich ist.
5.2. Act! Software Limited wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch
geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die
Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale
Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware
oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte
oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
5.3 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei
Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
5.4 Der Kunde wird Act! Software Limited bei der Mangelfeststellung und -beseitigung
unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die
näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
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6. Haftung im Übrigen
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6.1 Act! Software Limited haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte
Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht),
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.2 Act! Software Limited schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob
Act! Software Limited ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software
technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
6.3 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des
vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss;
maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf EUR 2.500,00 pro Schadensfall und
insgesamt auf EUR 5.000,00 aus dem Vertragsverhältnis.
6.4 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Act! Software Limited insoweit
nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen
durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem
Aufwand wiederhergestellt werden können.
5.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Act!
Software Limited.
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6. Schlussbestimmungen
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6.1 Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein sollten
oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die
Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine
wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen
Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der
Vereinbarung.
6.2 Die Abtretung von Forderungen, die nicht Geldforderungen sind ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht
unbillig verweigert werden.
6.3 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
6.4 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind.
6.5 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Parteien im Übrigen finden für diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn
solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch
schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
6.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
diesem Vertrag ist das Landgericht München I, München. Act! Software Limited ist aber
auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen
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Februar 2021
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